Friedensdienst als Zivildienst: Der "Andere Dienst im Ausland"
Der freiwillige Friedensdienst kann bei EIRENE auch anstelle eines Zivildienstes geleistet werden. Ein Dienst im Nordprogramm (13 Monate) erfolgt nach Maßgabe des §14c des Zivildienstgesetzes (ZDG). Ein Dienst im Süd- oder Ostprogramm erfolgt auf Gundlage des §14b des ZDG.
Neben den zuvor genannten Voraussetzungen des sozialen Friedensdienstes gelten für einen Dienst im Ausland anstelle des Zivildienstes folgende Bedingungen:
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Der Interessent ist anerkannter Kriegsdienstverweigerer.
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Der Interessent verpflichtet sich durch Vertrag gegenüber einem nach ZDG anerkannten Träger (in diesem Fall EIRENE) zur Leistung eines Dienstes im Ausland, der das friedliche Zusammenleben der Völker fördern will.
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Der Dienst muss vor Vollendung des 23. Lebensjahres angetreten und bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beendet sein.
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Der Dienst wird allein gegen Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld geleistet.
Die Ausreise mit EIRENE ist immer halbjährlich im Winter (Januar) bzw. Sommer (Juli und September) möglich.
Um an dem Bewerbungsverfahren für den jeweiligen Ausreisetermin teilnehmen zu können, sollten folgende Zeiten beachtet werden:
Bewerbungsschluss für eine Ausreise im Januar ist der 31. Juli des Vorjahres. Für eine Ausreise im Juli bzw. September ist Bewerbungsschluss der 15. Dezember des Vorjahres.
Eine Bewerbung kann aber erst nach der Teilnahme bei einem unserer Informationsseminare eingereicht werden!
Anmeldung für ein Informations-Seminar







