Internationaler Christlicher Friedensdienst

Fördermöglichkeiten

Sie können die EIRENE Stiftung auf verschiedenden Wegen unterstützen:

Zustiftung:

Die Zustiftung ist eine Zuwendung, die das Stiftungskapital erhöht. Der gestiftete Betrag (bei der EIRENE-Stiftung sind es mindestens 2.500 €) fließt in das Stiftungskapital. Nur aus den Zinserträgen dürfen Projekte gefördert werden, weil das Stiftungskapital erhalten bleiben muss. Alle Zuwendungen an Stiftungen, seien es Zustiftungen oder Spenden, genießen steuerliche Vergünstigungen (bis zu 20.450 € werden jährlich als Sonderausgaben anerkannt).

Eine Zustiftungserklärung können Sie bei der Stiftung anfordern oder an dieser Stelle downloaden.

Zinslose Darlehen:

Sie geben der EIRENE-Stiftung ein zinsloses Darlehen in beliebiger Höhe. Aus den Zinserträgen unterstützt die EIRENE-Stiftung friedensfördernde Projekte. Mit ihrem Ableben geht das Darlehen in das Stiftungskapital über, es sei denn, Sie haben testamentarisch etwas anderes verfügt.

Wichtig: Das Darlehen kann jederzeit von Ihnen wieder abgerufen werden. Ein Darlehensformular können Sie an dieser Stelle downloden.

Vererben/Erbschaft vermachen:

Sie können einen Teil Ihres Vermögens oder das, was sie geerbt haben (Geldvermögen, Immobilien, Sachwerte) an die EIRENE-Stiftung vermachen. Wichtig ist, dass Sie in einem Testament diesen Willen eindeutig bekundet haben. Für das vererbte Vermögen bzw. das geeerbte Vermögen ist keine Erbschaftssteuer zu zahlen, es fließt also zu 100% in die Stiftung.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel.: 02631/8379-17 zur Verfügung.

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